Stand: 01. Oktober 2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nordic Petshop GbR,
auf die im folgenden Text mit den Worten wir, uns, unser, unsere,
unserem und unserer Bezug genommen wird:
A – Allgemeines
1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer
ausdrücklichen Anerkennung.
2. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden
nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Technische Änderungen unserer Produkte in jedem Falle vorbehalten.
B – Lieferung
1. Wir liefern gegen Vorauskasse oder Barzahlung bei Abholung. Die
Lieferung erfolgt vorzugsweise per Vorkasse.
2. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich.
3. So lange der Besteller mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist,
ruht unsere Lieferpflicht.
4. Unsere Produkte werden erst nach Zahlungseingang produziert
sofern diese nicht lagernd sind.
C – Berechnung
1. Die in der Preisliste angeführten Preise enthalten keine Porto- und
Verpackungskosten. Diese werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.
2. Rabatte und Mehrfachabnahme eines Artikels eigener Herstellung: Nach
Absprache
3. Bei Versand in Länder die nicht der EG angehören (bzw. an
ausländische Modellbaufachhändler, die eine Umsatzsteueridentitätsnummer
haben), berechnen wir keine Mehrwertsteuer.
4. Pakete in das Ausland werden vorzugsweise mit UPS verschickt. Die
Portoberechnung erfolgt individuell.
5. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen
Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde
berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom
Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.
D – Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Des
weiteren können wir mit dem Kunden besondere Zahlungsbedingungen
vereinbaren. Wenn solche besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart
werden, gehen sie den Zahlungsbedingungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen vor.Dem Kunden eingeräumte Sonderkonditionen
entfallen bei Zahlungsverzug.
2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist nicht die Absendung, sondern
das Datum des Einganges der Zahlung bei uns oder der Gutschrift der
Zahlung bei der von uns angegebenen Zahlstelle maßgebend. Bei
Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, Zinsen i.H. von 2%
pro angefangenen Monat nach Verzugseintritt zuzügl. MwSt. zu berechnen.
Die Zinsen sind sofort fällig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens
bleibt vorbehalten.
3. Schecks werden nicht angenommen.
4. Wechsel werden nicht angenommen.
5. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit
oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer
sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für
ausstehende Lieferungen zu .
6. Nur unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderungen
berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Darüberhinaus kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend
machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer
schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer
Quittungsvordrucke berechtigt.
E- Gewährleistung
1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer
Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Wissen, befreien den Besteller jedoch nicht von eigenen Prüfungen.
2. Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind ausgeschlossen, wenn
der Besteller offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach
Eingang der Ware schriftlich unter Beifügung von Belegen gerügt hat. Im
Falle von verborgenen Mängeln sind diese innerhalb von 8 Tagen nach
ihrer Entdeckung spätestens jedoch nach 1 Jahr bzw. im Falle des
Verbrauchsgüterkaufs nach 2 Jahren nach Eingang der Ware zu rügen. Die
Kaufleute betreffende Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB
bleibt hiervon unberührt. Für Verkäufe in Länder, die nicht zu der
europäischen Gemeinschaft gehören, gelten die dortigen gesetzlichen
Gewährleistungsfristen, soweit diese kürzer als die in Deutschland
geltenden o.g. Fristen sind.
3. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen
einer übernommenen Garantie gehört, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung (Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung), zum Rücktritt oder
zur Minderung berechtigt. Hiervon unberührt bleibt das Recht die
Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen
Kosten möglich ist. Beanstandete Ware darf nur mit unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ersetzte Teile gehen
in unser Eigentum über.
4. Für alle in der Preisliste aufgeführten Artikel bieten wir im Falle
von Verbrauchsgütergeschäften eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren
und in allen anderen Fällen von einem Jahr. Die Gewährleistungsfrist auf
Reparaturen beträgt sechs Monate.
5. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Folgeschäden und solche, die
sich auf unsachgemäße Behandlung zurückführen lassen wie z.B.: Schäden
als Folge von Eingriffen, Veränderungen oder Reparaturversuchen von
Seiten des Bestellers oder Dritten, Schäden durch Feuchtigkeit oder –
speziell bei Stellern und Reglern – Schäden, die durch das Anlöten der
Kabel mit säurehaltigem Lötfett o. ä. als Flußmittel entstehen und/oder
Steller/Regler, die weder verpolungs- noch verwechslungssichere
Steckverbinder besitzen. D. h. wenn Sie die Gewährleistung in Anspruch
nehmen wollen, müssen Sie die Steller/Regler in dem originalen Zustand
einschicken, wie er bei dessen Ausfall betrieben wurde (im Besonderen:
Steckverbindungen nicht entfernen). Bei den bürstenlosen Antrieben ist
es oftmals zur Ermittlung der Ausfallursache erforderlich, auch den
Akkupack, den Motor und die Luftschraube einzuschicken. Von der
Gewährleistung ausgenommen sind ebenfalls solche Steller/Regler, die
nicht mit den in der Bedienungsanleitung vorgeschlagenen
Steckverbindungen der entsprechenden Strombelastbarkeit ausgerüstet sind
und/oder diese durch mangelhafte Kontaktgabe z.B. durch Verschmutzung
die Funktion nicht zuverlässig erfüllen können, oder wenn z.B. die
Anschlußkabel der Ladegeräte verändert wurden (z.B. die originalen
Polzangen entfernt oder ersetzt wurden). Im Gewährleistungsfalle gehen
die Versandkosten zu Lasten des Bestellers.
6. Da durch unsachgemäße Reparaturversuche Folgeschäden eintreten
können, deren Reparaturkosten von uns in Bezug auf den Wert des Gerätes
nicht mehr abgeschätzt werden können, wird eine Reparatur derartiger
Geräte von uns ganz abgelehnt.
7. Für Geräte, die innerhalb des Gewährleistungszeitraumes zur Reparatur
eingesendet werden, aber kein fehlerhaftes Verhalten zeigen, wird der
Prüfaufwand berechnet.
F – Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Be-zahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer
Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Hierzu gehören auch bedingte,
sowie von uns in ein Kontokorrent eingestellte Forderungen.
2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsbe-trieb, und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter
Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur
Sicherungsübereig-nung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
3. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem
Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich der
Mehrwertsteuer) – einschließlich der entsprechenden Forderungen aus
Wechseln – mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, daß die
Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur i.H.
des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware
einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
4. Für den Fall, daß die Forderungen des Bestellers aus dem
Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der
Besteller hiermit bereits seine Forderungen aus dem Kontokorrent
gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt i.H. des
Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer.
5. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Besteller wegen
Verlusten oder Schäden an Vorbehaltswaren erwirbt, werden hiermit an uns
abgetreten.
6. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns
abgetretenen Forderungen einzuziehen, diese Einzugsermächtigung kann
widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser
Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für
den Fall, daß beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer
Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigt, hat der Besteller
auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu
benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen
und zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben.
7. Bei Vorliegen der in Abs. 6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der
Besteller Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen
Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu
übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
8. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen
nicht nur vorübergehend um mehr als 20% werden wir insoweit die
Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
9. Der Besteller hat uns Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die
an uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns
in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten
bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle
zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der
Besteller.
G – Warenzeichen und Urheberrechte
Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export unserer Ware möglicher-weise
Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritte in anderen Staaten
entgegenstehen. Wir lehnen jede Haftung ab, wenn der Besteller von den
Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.
H – Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages
berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die Parteien
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine
wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung
verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
I – Schadenersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den
Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar
beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit
unbeschränkt haften.
J – Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse,
die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien
für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten
sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind
beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen
Leistungsumfanges vom Vertrage zurückzutreten. Sonstige Ansprüche
bestehen nicht.
K – Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus der
Geschäftsverbindung ist Recklinghausen.
2. Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Recklinghausen.
Unser Recht, den Besteller, der Vollkaufmann ist, an einem anderen
Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt.
3. Für einen Besteller, der kein Vollkaufmann ist, gilt als
Gerichtsstand Darmstadt, wenn er in der Bundesrepublik Deutschland
keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder wenn er nach Vertragsabschluß
seinen Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus diesem Gebiet
verlegt, oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Nordic Petshop GbR
Klarastr. 28, D-45663 Recklinghausen
Geschäftsführer: Sabine Japke